Friday, April 19, 2024

Kann Verfassungsziel eine freiwillige Leistung sein?

Roland Scheld. (Bild: Werner Döring)

Buseck {siw). »Sport ist nicht nur die Möglichkeit der körperlichen Schulung. Sport entwickelt Selbstbewusstsein und Gemeinschaftsgefühl. Sport bereitet auf das Leben vor. Die Sportfreunde Oppenrod, leisten mit aktiver, sozialer Arbeit einen Beitrag für das dorfeigene Wohlfühlklima.« – Mit diesen und ähnlichen Worten hatten die Redner am Kommersabend den Jubiläumsverein gewürdigt.

Da er als Ortsvorsteher nur hin und wieder die Gelegenheit zu einer öffentlichen Ansprache hat, nutzte Roland Scheld die Gunst der Stunde auch zu kritischen Tönen: »Schade, dass Herr Innenminister Bouffier heute verhindert ist, es wäre zumindest eine Chance gewesen, parteiübergreifend bis in die Landespolitik hinein vielleicht eine Diskussion anzuregen. Da ich derzeit auch ein Mandat in der Gemeindevertretung habe, ist mir die Problematik der öffentlichen Haushalte besonders bewusst. Wie selbstverständlich geht es zunächst darum, dass freiwillige Leistungen als erstes auf den Prüfstand kommen.«

Davon sei auch die Vereinsförderung betroffen. Ihn ärgere, dass offenbar diese als freiwillige Leistung gilt und die Genehmigungsbehörden, sprich die jeweils zuständige Kommunalaufsicht, hier besonders kritisch prüfe. Dies zwinge die Gemeinden zu unpopulären und auch kritischen Entscheidungen. Davon seien zum Beispiel die Sportfreunde Oppenrod betroffen.

Durch Gesetz vom 18. Oktober 2002 sei Artikel 62a in die Hessische Verfassung eingefügt worden: »Der Sport genießt den Schutz und die Pflege des Staates, der Gemeinden und Gemeindeverbände.« Sport sei damit zum Verfassungsziel geworden. Scheld: »Meines Erachtens stellt sich damit die berechtigte Frage, ob zumindest die Förderung der Sportvereine eine freiwillige Leistung ist. Ich wünsche mir hier für die Sportfreunde Oppenrod und alle Sportvereine eine Diskussion und eine Prüfung durch die Politik und die Sportverbände.

Dies sei kein Vorwurf an die handelnden Personen: »Ich kritisiere hier weder unseren Bürgermeister, noch den Gemeindevorstand, noch die Gemeindevertretung. Die rechtliche Auslegung, dass Vereinsförderung eine freiwillige Leistung sei, zwingt die Verantwortlichen zum Handeln, im Zweifel auch gegen deren Willen.«

Er, Scheld, halte es aber für falsch, die Vereine unter Berufung auf die Freiwilligkeit der Leistungen, an den Nutzungskosten zu beteiligen: »Ich plädiere, dafür die bereits vorhandenen Nutzungsverträge aufzuheben und einzustampfen.«

Zum Hintergrund: Den von der Gemeinde vorgelegten Nutzungsvertrag mit Übernahme der Verbrauchs- und Energiekosten für den alten Teil des Vereinsheimes hatten die »Sportfreunde« nicht unterschrieben. Nicht nur der Vorstand, auch die Mitglieder in der Jahreshauptversammlung .Anfang Februar hatten sich einstimmig gegen die Unterzeichnung des Vertrages mit der Gemeinde Buseck ausgesprochen.

Dieser Artikel wurde verfasst von Sigi Wagner und zur Verfügung gestellt von